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Fachtagung: Haftungsgutachten im zivilrechtlichen Verfahren

Neben der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit im Allgemeinen werden wir zunehmend auch bei Fragen der Haftung in Folge von Fehlbehandlungen, Unfällen und Pflegefehlern hinzugezogen. Zu den Auftraggebern zählen neben Landgerichten auch direkt Betroffene oder ihre Bevollmächtigten.

Nachdem im vergangenen Jahr mehrfach der Wunsch nach einer Fachtagung zu diesem Thema geäußert worden war, konnten wir Frau Dr. jur. Oberhauser als Dozentin zum Thema Haftungsgutachten gewinnen.

Nach einer Einführung in das Haftungsrecht wird Frau Dr. Oberhauser einen Fall vorstellen, dem eine Beispielakte zugrunde liegt, bei der medizinische und Pflegefehler in kausalem Zusammenhang stehen. Sie präsentiert in ihrem Vortrag die praktische Bearbeitung vom Beweisbeschluss bis zur kostenmäßigen Abwicklung durch den Sachverständigen. Unter Anwendung des Musterfalles werden die Teilnehmer Kausalverläufe verdeutlichen, Schadensfolgen bewerten und Haftungsquoten bilden.

Die Tagung findet am 19. Mai 2012 im Schlosshotel Willhelmshöhe in Kassel statt, sie beginnt um 11:00 Uhr und wird voraussichtlich um 17:00 Uhr beendet sein. Es wäre schön, Sie in Kassel begrüßen zu dürfen.

Anmelden können Sie sich mit diesem PDF, dass Sie bitte unterschrieben an 040 – 555 83 008 faxen.

Anmeldeschluss für diese Tagung ist der 5. April 2012.