Fachtagung 22. April 2017 – Möglichkeiten im Gutachten Verläufe darzustellen und zu berücksichtigen

Pflegebegutachtung bedeutet neben dem hinreichenden Umgang mit Akteninhalten und Assessment und Formularen auch die Darstellung ursächlicher Zusammenhänge und zeitlicher Abläufe. Auftraggeber für pflegerische Gutachten und fachliche Stellungnahmen legen neben der gutachterlicher Einschätzung an sich auch Wert darauf, Zeitpunkte, Stichtage oder Zeitfenster definieren zu können. Von solchen zusätzlichen Informationen werden oft vergleichsweise Lösungen oder außergerichtliche Streitbeilegung abhängig gemacht. Auch beklagen Pflegebedürftige und deren Angehörige immer wieder, dass sich ein gesamtes Gutachten nur auf eine Momentaufnahme stütze, die nicht den wahren Zustand des Pflegebedürftigen abbilde. Dem kann begegnet werden, in dem Zeitabläufe und sonstige Änderungen im  Gesundheitszustand so deutlich gemacht werden können, dass Tagesform, Schwankungen im Zustand und andere Zeitabläufe dargestellt werden. Die Arbeit an Zeitabläufe und ihre methodische Aufbereitung ist auftragsübergreifend und betrifft sowohl haftungsrechtliche Fragestellungen als die Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Ganz besonders seit Einführung des NBA wird die Arbeit an Zeitabläufe wichtig, da die neuen Begutachtungsinstrumente stark fähigkeitenbezogen und damit auch stichtagsbezogen sind.

Die Fachtagung zeigt anhand von Übungsfällen einige wichtige sprachliche und grafische Methode auf, die Pflegebegutachtung zu ergänzen.

Referentin ist Rechtsanwältin, Frau Dr. Oberhauser

Die Fachtagung wird am 22. April 2017 im Schosshotel Wilhelmshöhe in Kassel stattfinden,

beginnen soll sie um 11:00 Uhr, beendet sein wird sie voraussichtlich um 17:00 Uhr.

Anmelden können Sie sich mit diesem PDF, dass Sie bitte ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben und uns spätestens bis zum 06. März an 040/555 83008 faxen oder per Post zusenden.

Wir würden uns freuen Sie wieder begrüßen zu dürfen

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Fachtagung 23. September 2016 in Hamburg

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und seine Auswirkungen

Die Tagung wendet sich an Richterinnen und Richter, die mit dem Pflegeversicherungsgesetz und der Sozialhilfe befasst sind. Mit dem zweiten Pflegeverstärkungsgesetz wird die bisherige Feststellung der Pflegebedürftigkeit ab dem 1. Januar 2017 durch das Neue Begutachtungsassessment (NBA) ersetzt, das in den vergangenen Jahren entwickelt wurde, um alle pflegerelevanten körperlichen, psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit zu berücksichtigen.

Wir möchten im Rahmen der Veranstaltung einen Einblick in den Paradigmen-Wechsel vermitteln, der mit der Umstellung von zeitlicher Erfassung des Hilfebedarfs auf die Bewertung der Beeinträchtigung der Selbständigkeit und Fähigkeit einhergeht. Ausgehend von den Änderungen des SGB XI durch das Pflegestärkungsgesetz II sowie der Begutachtungsrichtlinie 2016, werden wir die einzelnen Module des NBA, die Bewertungssystematik und die Pflegegrade behandeln, der geplante Ablauf der Fachtagung ist unten dargestellt.

Die Fachtagung soll am 23. September 2016 im Hotel Engel in Hamburg stattfinden. Beginnen wird sie um 11:00 Uhr, um 17:00 Uhr wird sie voraussichtlich beendet sein.

Referentin: Maria Penzlien, Dipl.-Pflegewirtin, zertifizierte Pflegesachverständige

Anmelden können Sie sich mit diesem PDF, dass Sie bitte ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben und uns spätestens bis zum 15. Juli an 040/555 83008 faxen oder per Post zusenden.

Ablauf der Fachtagung

Teil 1: Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff – ein Paradigmenwechsel

Teil 2: Das Neue Begutachtungs – Assessment

  • Vorstellung der Module anhand eines Fallbeispiels
  1. Modul 1: Mobilität
  2. Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Modul 4: Selbstversorgung
  5. Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
  7. Modul 7: Außerhäusliche Aktivitäten
  8. Modul 8: Hauswirtschaft
  • Das Bewertungssystem der einzelnen Module
  • Schwellenwerte der Pflegegrade

Teil 3: Änderungen bei den Leistungen

  • Für ambulante Dienste oder für stationäre Einrichtungen
  • Entlastungen für Pflegepersonen

Teil 4: Überleitungs- und Übergangsrecht zu den Pflegegraden

Fachtagung am 16.4.2016

Fachtagung am 16.4.2016

Das Neue Begutachtungs-Assessment (NBA) und das Begutachtungsmanual

Das Pflegestärkungsgesetz II mit den Definitionen der §§ 14 und 15 SGB XI tritt zum 1.1.2016 in Kraft. Das enthaltene theoretische Konzept (NBA) ist in sich stimmig und nach mehreren Modellprojekten und Studien in der Fachwelt inzwischen auch weitgehend anerkannt. Verbindlich für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit wird das NBA ab dem 1.1.2017.

Sollten Sie an vorangegangenen Fachtagungen des ISP teilgenommen haben, sind Ihnen die Beurteilungskriterien der Aktivitäten und Lebensbereiche in den einzelnen Modulen des NBA bereits bekannt. Die Einschätzungen, die wir als Sachverständige treffen, dienen der Formulierung gerichtsfester Befunde, die ausreichend präzise sind und die gleichzeitig den einheitlichen Kriterien des Begutachtungsmanuals gerecht werden. Von großer Bedeutung ist die Auswahl von Funktionstest und Assessments, die eine zuverlässige Beurteilung einzelner Bereiche ermöglichen.

Mit dieser Problematik habe ich mich in den letzten Monaten beschäftigt, meine Erkenntnisse möchte ich Ihnen am 16.4.2016 vortragen. Für die Fachtagung habe ich folgenden Ablauf vorgesehen:

  • Einführung in Bewertungsystematik das NBA
  • Eine ausführliche und praxisnahe Auseinandersetzung mit den Kriterien des Begutachtungsmanuals (für Erwachsene)
  • Funktionstest und Assessments zur Beweisführung
  • Ermittlung von Risiken und Präventionsbedarf

Die Fachtagung wird am 16. April 2916 im Schosshotel Wilhelmshöhe in Kassel stattfinden, beginnen soll sie um 11:00 Uhr, beendet sein wird sie voraussichtlich um 17:00 Uhr.

Fachtagung in Kassel

Die Kausalitätskette im Sachverständigengutachten beweissicher ermitteln
lautet das Thema einer Fachtagung, die das ISP am 4. Juni 2011 in Kassel veranstaltet.

Unsere Dozentin Frau Dr. Oberhauser widmet sich in ihrem Vortrag gutachterlicher Darstellung zeitlicher und sachlicher Zusammenhänge:

Pflegefehlerakten stellen auch für den erfahrenen Pflegesachverständigen eine große Herausforderung dar. Umfangreiches Aktenmaterial, viele bestrittene Tatsachen, komplexe Beweisbeschlüsse – um nur einige „Klippen“ zu nennen. Im Haftungsfall vermittelt der Pflegesachverständige dem Gericht schwerpunktmäßig Sachkunde über den ursächlichen Verlauf der Schädigung, zu der Frage, ob der Schaden bei anderer/korrekter Vorgehensweise vermeidbar gewesen wäre und auch welche finanziellen Einbußen nun auf die Schädigung unmittelbar zurückzuführen sind – mit einem Wort Ausführungen zur Kausalität. Diese kann mit einigen methodischen Techniken visualisiert werden – beispielsweise mit Zeitstrahlen zum Pflegeverlauf. Dadurch zeigt sich mit einfachen Mitteln, wie pflegerischen Maßnahmen und medizinische Ereignisse sich gegenseitig bedingt, relativiert oder sogar ausgeschlossen haben – bzw. wann der Verlauf der schädigenden Ereignisse noch hätte abgewendet werden können oder – schlimmstenfalls unumkehrbar geworden ist.

Das Seminar stellt anhand eines Beispielfalles wesentliche Kausalitätsformen und deren lesefreundlichen und methodischen Aufbereitung im Aktenkontext vor.

Die Tagung beginnt um 11:00 und wird um 17:00 beendet sein, Veranstaltungsort ist das
Schlosshotel Bad Wilhelmshöhe im Schlosspark 8 in 34131 Kassel.