Bewertung von Pflegefehlern

Fachtagung am 27. September 2014 im Schlosshotel Wilhelmshöhe, Kassel.

Auf Anregung einiger Kollegen widmen wir die Fachtagung der gutachterlichen Bewertung von Pflegefehlern. Frau Dr. jur. Anette Oberhauser verfügt als Rechtsanwältin über eingehende Kenntnisse der Probleme, denen sich Sachverständige in diesem Zusammenhang stellen müssen. Sie wird sich das Thema in einem Referat behandeln, dem sie einleitend folgendes voranschickt:

Pflegefehler zu begutachten ist eine hochkomplexe Aufgabe. Oftmals gibt es mehrere Beteiligte, die in unterschiedlichen Graden und Verschuldensformen zu den Ereignissen und ihren Folgen beigetragen haben. Zumeist überlässt es ein Sachverständiger vollständig dem Gericht, prozentual zu gewichten und abzuwägen, wer nun wie viel Schuld hat und ob sich die Ereignisse überstürzt und gegenseitig überholt haben. Dies ist zwar grundsätzlich richtig, da der Sachverständige juristisch Beurteilungen nicht vorgreifen soll. Dennoch schätzen Richter einigermaßen klare Hinweise auf Haftungsquoten, Wahrscheinlichkeiten und Grade der Nachlässigkeit. Dies gelingt auch aufgrund pflegefachlicher Angaben, beispielsweise dazu, ob ein Schaden hätte vermieden werden können und durch welche Maßnahmen. Das Seminar zeigt Methoden auf, wie man als Pflegesachverständiger die eigenen Schätzparameter – denn um eine Einschätzung handelt es sich – offen legen kann und wie solche Quoten von der Rechtsprechung behandelt werden. Wie immer werden wir an Beispielen arbeiten.

Die Tagung am wird um 11:00 Uhr beginnen und voraussichtlich um 17:00 Uhr beendet sein.

Anmeldeschluss ist der 22. August 2014, wir würden uns freuen, Sie in Kassel begrüßen zu dürfen.