Fachtagung 22. April 2017 – Möglichkeiten im Gutachten Verläufe darzustellen und zu berücksichtigen

Pflegebegutachtung bedeutet neben dem hinreichenden Umgang mit Akteninhalten und Assessment und Formularen auch die Darstellung ursächlicher Zusammenhänge und zeitlicher Abläufe. Auftraggeber für pflegerische Gutachten und fachliche Stellungnahmen legen neben der gutachterlicher Einschätzung an sich auch Wert darauf, Zeitpunkte, Stichtage oder Zeitfenster definieren zu können. Von solchen zusätzlichen Informationen werden oft vergleichsweise Lösungen oder außergerichtliche Streitbeilegung abhängig gemacht. Auch beklagen Pflegebedürftige und deren Angehörige immer wieder, dass sich ein gesamtes Gutachten nur auf eine Momentaufnahme stütze, die nicht den wahren Zustand des Pflegebedürftigen abbilde. Dem kann begegnet werden, in dem Zeitabläufe und sonstige Änderungen im  Gesundheitszustand so deutlich gemacht werden können, dass Tagesform, Schwankungen im Zustand und andere Zeitabläufe dargestellt werden. Die Arbeit an Zeitabläufe und ihre methodische Aufbereitung ist auftragsübergreifend und betrifft sowohl haftungsrechtliche Fragestellungen als die Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Ganz besonders seit Einführung des NBA wird die Arbeit an Zeitabläufe wichtig, da die neuen Begutachtungsinstrumente stark fähigkeitenbezogen und damit auch stichtagsbezogen sind.

Die Fachtagung zeigt anhand von Übungsfällen einige wichtige sprachliche und grafische Methode auf, die Pflegebegutachtung zu ergänzen.

Referentin ist Rechtsanwältin, Frau Dr. Oberhauser

Die Fachtagung wird am 22. April 2017 im Schosshotel Wilhelmshöhe in Kassel stattfinden,

beginnen soll sie um 11:00 Uhr, beendet sein wird sie voraussichtlich um 17:00 Uhr.

Anmelden können Sie sich mit diesem PDF, dass Sie bitte ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben und uns spätestens bis zum 06. März an 040/555 83008 faxen oder per Post zusenden.

Wir würden uns freuen Sie wieder begrüßen zu dürfen

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