Fachtagung 22. April 2017 – Möglichkeiten im Gutachten Verläufe darzustellen und zu berücksichtigen

Pflegebegutachtung bedeutet neben dem hinreichenden Umgang mit Akteninhalten und Assessment und Formularen auch die Darstellung ursächlicher Zusammenhänge und zeitlicher Abläufe. Auftraggeber für pflegerische Gutachten und fachliche Stellungnahmen legen neben der gutachterlicher Einschätzung an sich auch Wert darauf, Zeitpunkte, Stichtage oder Zeitfenster definieren zu können. Von solchen zusätzlichen Informationen werden oft vergleichsweise Lösungen oder außergerichtliche Streitbeilegung abhängig gemacht. Auch beklagen Pflegebedürftige und deren Angehörige immer wieder, dass sich ein gesamtes Gutachten nur auf eine Momentaufnahme stütze, die nicht den wahren Zustand des Pflegebedürftigen abbilde. Dem kann begegnet werden, in dem Zeitabläufe und sonstige Änderungen im  Gesundheitszustand so deutlich gemacht werden können, dass Tagesform, Schwankungen im Zustand und andere Zeitabläufe dargestellt werden. Die Arbeit an Zeitabläufe und ihre methodische Aufbereitung ist auftragsübergreifend und betrifft sowohl haftungsrechtliche Fragestellungen als die Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Ganz besonders seit Einführung des NBA wird die Arbeit an Zeitabläufe wichtig, da die neuen Begutachtungsinstrumente stark fähigkeitenbezogen und damit auch stichtagsbezogen sind.

Die Fachtagung zeigt anhand von Übungsfällen einige wichtige sprachliche und grafische Methode auf, die Pflegebegutachtung zu ergänzen.

Referentin ist Rechtsanwältin, Frau Dr. Oberhauser

Die Fachtagung wird am 22. April 2017 im Schosshotel Wilhelmshöhe in Kassel stattfinden,

beginnen soll sie um 11:00 Uhr, beendet sein wird sie voraussichtlich um 17:00 Uhr.

Anmelden können Sie sich mit diesem PDF, dass Sie bitte ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben und uns spätestens bis zum 06. März an 040/555 83008 faxen oder per Post zusenden.

Wir würden uns freuen Sie wieder begrüßen zu dürfen

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Fachtagung am 16.4.2016

Fachtagung am 16.4.2016

Das Neue Begutachtungs-Assessment (NBA) und das Begutachtungsmanual

Das Pflegestärkungsgesetz II mit den Definitionen der §§ 14 und 15 SGB XI tritt zum 1.1.2016 in Kraft. Das enthaltene theoretische Konzept (NBA) ist in sich stimmig und nach mehreren Modellprojekten und Studien in der Fachwelt inzwischen auch weitgehend anerkannt. Verbindlich für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit wird das NBA ab dem 1.1.2017.

Sollten Sie an vorangegangenen Fachtagungen des ISP teilgenommen haben, sind Ihnen die Beurteilungskriterien der Aktivitäten und Lebensbereiche in den einzelnen Modulen des NBA bereits bekannt. Die Einschätzungen, die wir als Sachverständige treffen, dienen der Formulierung gerichtsfester Befunde, die ausreichend präzise sind und die gleichzeitig den einheitlichen Kriterien des Begutachtungsmanuals gerecht werden. Von großer Bedeutung ist die Auswahl von Funktionstest und Assessments, die eine zuverlässige Beurteilung einzelner Bereiche ermöglichen.

Mit dieser Problematik habe ich mich in den letzten Monaten beschäftigt, meine Erkenntnisse möchte ich Ihnen am 16.4.2016 vortragen. Für die Fachtagung habe ich folgenden Ablauf vorgesehen:

  • Einführung in Bewertungsystematik das NBA
  • Eine ausführliche und praxisnahe Auseinandersetzung mit den Kriterien des Begutachtungsmanuals (für Erwachsene)
  • Funktionstest und Assessments zur Beweisführung
  • Ermittlung von Risiken und Präventionsbedarf

Die Fachtagung wird am 16. April 2916 im Schosshotel Wilhelmshöhe in Kassel stattfinden, beginnen soll sie um 11:00 Uhr, beendet sein wird sie voraussichtlich um 17:00 Uhr.

Fachtagung am 18.4.2015 in Kassel

Aufbauend auf das Modellprojekt und die Vorarbeiten des Beirats aus dem Jahre 2009 hatte der Expertenbeirat seit März 2012 Empfehlungen zur Begutachtung und Bewertung erarbeitet, die im Juni 2013 im Bericht zur Ausgestaltung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs veröffentlicht wurden. Seit April 2014 laufen zwei vom Bundesgesundheitsminister in Auftrag gegebene Studien, die eine zur Anwendbarkeit des NBA in der Praxis, die andere zur Erfassung des Versorgungsaufwandes für die Neudefinition der Leistungssätze
Als Gutachterin beobachte ich die Entwicklung natürlich mit großem Interesse. Da ich auch im Kollegenkreis immer wieder den Wunsch nach qualifizierten Informationen zum aktuellen Stand gehört habe, möchte ich die nächste Fachtagung des ISP-Hamburg diesem Thema widmen.
Im ersten Teil werde ich die einzelnen Module und das Bewertungssystem erläutern.
Der zweite Teil betrifft die Änderungen am Begutachtungsassessment, im Einzelnen:

  • Die Bewertungssystematik einschließlich der Module 7 und 8,
  • das modifizierte Begutachtungsmanual,
  • die Bedarfskonstellationen Pflegegrad 5,
  • die Kinderbegutachtung,
  • die Rehabilitationsabklärung,
  • die Einschätzung bei Behinderten.

Im dritten Teil befasse ich mich mit den Empfehlungen des Beirates

  • zu Schnittstellen zu anderen Sozialleistungssystemen,
  • zum Leistungserbringerrecht,
  • zur Gestaltung des Systemübergangs
  • und zur Dauer des Bestandsschutzes.

Die Tagung findet am Samstag, den 18. April 2015 im Schlosshotel Bad Wilhelmshöhe in Kassel statt, sie beginnt um 11:00 Uhr und wird voraussichtlich um 17:00 Uhr beendet sein. Es wäre schön, Sie in Kassel begrüßen zu dürfen.
Bitte lassen Sie es uns Ihre Anmeldung zum 6. März zukommen.