Fachtagung 23. September 2016 in Hamburg

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und seine Auswirkungen

Die Tagung wendet sich an Richterinnen und Richter, die mit dem Pflegeversicherungsgesetz und der Sozialhilfe befasst sind. Mit dem zweiten Pflegeverstärkungsgesetz wird die bisherige Feststellung der Pflegebedürftigkeit ab dem 1. Januar 2017 durch das Neue Begutachtungsassessment (NBA) ersetzt, das in den vergangenen Jahren entwickelt wurde, um alle pflegerelevanten körperlichen, psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit zu berücksichtigen.

Wir möchten im Rahmen der Veranstaltung einen Einblick in den Paradigmen-Wechsel vermitteln, der mit der Umstellung von zeitlicher Erfassung des Hilfebedarfs auf die Bewertung der Beeinträchtigung der Selbständigkeit und Fähigkeit einhergeht. Ausgehend von den Änderungen des SGB XI durch das Pflegestärkungsgesetz II sowie der Begutachtungsrichtlinie 2016, werden wir die einzelnen Module des NBA, die Bewertungssystematik und die Pflegegrade behandeln, der geplante Ablauf der Fachtagung ist unten dargestellt.

Die Fachtagung soll am 23. September 2016 im Hotel Engel in Hamburg stattfinden. Beginnen wird sie um 11:00 Uhr, um 17:00 Uhr wird sie voraussichtlich beendet sein.

Referentin: Maria Penzlien, Dipl.-Pflegewirtin, zertifizierte Pflegesachverständige

Anmelden können Sie sich mit diesem PDF, dass Sie bitte ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben und uns spätestens bis zum 15. Juli an 040/555 83008 faxen oder per Post zusenden.

Ablauf der Fachtagung

Teil 1: Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff – ein Paradigmenwechsel

Teil 2: Das Neue Begutachtungs – Assessment

  • Vorstellung der Module anhand eines Fallbeispiels
  1. Modul 1: Mobilität
  2. Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Modul 4: Selbstversorgung
  5. Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
  7. Modul 7: Außerhäusliche Aktivitäten
  8. Modul 8: Hauswirtschaft
  • Das Bewertungssystem der einzelnen Module
  • Schwellenwerte der Pflegegrade

Teil 3: Änderungen bei den Leistungen

  • Für ambulante Dienste oder für stationäre Einrichtungen
  • Entlastungen für Pflegepersonen

Teil 4: Überleitungs- und Übergangsrecht zu den Pflegegraden

Fachtagung am 18.4.2015 in Kassel

Aufbauend auf das Modellprojekt und die Vorarbeiten des Beirats aus dem Jahre 2009 hatte der Expertenbeirat seit März 2012 Empfehlungen zur Begutachtung und Bewertung erarbeitet, die im Juni 2013 im Bericht zur Ausgestaltung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs veröffentlicht wurden. Seit April 2014 laufen zwei vom Bundesgesundheitsminister in Auftrag gegebene Studien, die eine zur Anwendbarkeit des NBA in der Praxis, die andere zur Erfassung des Versorgungsaufwandes für die Neudefinition der Leistungssätze
Als Gutachterin beobachte ich die Entwicklung natürlich mit großem Interesse. Da ich auch im Kollegenkreis immer wieder den Wunsch nach qualifizierten Informationen zum aktuellen Stand gehört habe, möchte ich die nächste Fachtagung des ISP-Hamburg diesem Thema widmen.
Im ersten Teil werde ich die einzelnen Module und das Bewertungssystem erläutern.
Der zweite Teil betrifft die Änderungen am Begutachtungsassessment, im Einzelnen:

  • Die Bewertungssystematik einschließlich der Module 7 und 8,
  • das modifizierte Begutachtungsmanual,
  • die Bedarfskonstellationen Pflegegrad 5,
  • die Kinderbegutachtung,
  • die Rehabilitationsabklärung,
  • die Einschätzung bei Behinderten.

Im dritten Teil befasse ich mich mit den Empfehlungen des Beirates

  • zu Schnittstellen zu anderen Sozialleistungssystemen,
  • zum Leistungserbringerrecht,
  • zur Gestaltung des Systemübergangs
  • und zur Dauer des Bestandsschutzes.

Die Tagung findet am Samstag, den 18. April 2015 im Schlosshotel Bad Wilhelmshöhe in Kassel statt, sie beginnt um 11:00 Uhr und wird voraussichtlich um 17:00 Uhr beendet sein. Es wäre schön, Sie in Kassel begrüßen zu dürfen.
Bitte lassen Sie es uns Ihre Anmeldung zum 6. März zukommen.