Fachtagung 22. April 2017 – Möglichkeiten im Gutachten Verläufe darzustellen und zu berücksichtigen

Pflegebegutachtung bedeutet neben dem hinreichenden Umgang mit Akteninhalten und Assessment und Formularen auch die Darstellung ursächlicher Zusammenhänge und zeitlicher Abläufe. Auftraggeber für pflegerische Gutachten und fachliche Stellungnahmen legen neben der gutachterlicher Einschätzung an sich auch Wert darauf, Zeitpunkte, Stichtage oder Zeitfenster definieren zu können. Von solchen zusätzlichen Informationen werden oft vergleichsweise Lösungen oder außergerichtliche Streitbeilegung abhängig gemacht. Auch beklagen Pflegebedürftige und deren Angehörige immer wieder, dass sich ein gesamtes Gutachten nur auf eine Momentaufnahme stütze, die nicht den wahren Zustand des Pflegebedürftigen abbilde. Dem kann begegnet werden, in dem Zeitabläufe und sonstige Änderungen im  Gesundheitszustand so deutlich gemacht werden können, dass Tagesform, Schwankungen im Zustand und andere Zeitabläufe dargestellt werden. Die Arbeit an Zeitabläufe und ihre methodische Aufbereitung ist auftragsübergreifend und betrifft sowohl haftungsrechtliche Fragestellungen als die Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Ganz besonders seit Einführung des NBA wird die Arbeit an Zeitabläufe wichtig, da die neuen Begutachtungsinstrumente stark fähigkeitenbezogen und damit auch stichtagsbezogen sind.

Die Fachtagung zeigt anhand von Übungsfällen einige wichtige sprachliche und grafische Methode auf, die Pflegebegutachtung zu ergänzen.

Referentin ist Rechtsanwältin, Frau Dr. Oberhauser

Die Fachtagung wird am 22. April 2017 im Schosshotel Wilhelmshöhe in Kassel stattfinden,

beginnen soll sie um 11:00 Uhr, beendet sein wird sie voraussichtlich um 17:00 Uhr.

Anmelden können Sie sich mit diesem PDF, dass Sie bitte ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben und uns spätestens bis zum 06. März an 040/555 83008 faxen oder per Post zusenden.

Wir würden uns freuen Sie wieder begrüßen zu dürfen

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Fachtagung am 16.4.2016

Fachtagung am 16.4.2016

Das Neue Begutachtungs-Assessment (NBA) und das Begutachtungsmanual

Das Pflegestärkungsgesetz II mit den Definitionen der §§ 14 und 15 SGB XI tritt zum 1.1.2016 in Kraft. Das enthaltene theoretische Konzept (NBA) ist in sich stimmig und nach mehreren Modellprojekten und Studien in der Fachwelt inzwischen auch weitgehend anerkannt. Verbindlich für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit wird das NBA ab dem 1.1.2017.

Sollten Sie an vorangegangenen Fachtagungen des ISP teilgenommen haben, sind Ihnen die Beurteilungskriterien der Aktivitäten und Lebensbereiche in den einzelnen Modulen des NBA bereits bekannt. Die Einschätzungen, die wir als Sachverständige treffen, dienen der Formulierung gerichtsfester Befunde, die ausreichend präzise sind und die gleichzeitig den einheitlichen Kriterien des Begutachtungsmanuals gerecht werden. Von großer Bedeutung ist die Auswahl von Funktionstest und Assessments, die eine zuverlässige Beurteilung einzelner Bereiche ermöglichen.

Mit dieser Problematik habe ich mich in den letzten Monaten beschäftigt, meine Erkenntnisse möchte ich Ihnen am 16.4.2016 vortragen. Für die Fachtagung habe ich folgenden Ablauf vorgesehen:

  • Einführung in Bewertungsystematik das NBA
  • Eine ausführliche und praxisnahe Auseinandersetzung mit den Kriterien des Begutachtungsmanuals (für Erwachsene)
  • Funktionstest und Assessments zur Beweisführung
  • Ermittlung von Risiken und Präventionsbedarf

Die Fachtagung wird am 16. April 2916 im Schosshotel Wilhelmshöhe in Kassel stattfinden, beginnen soll sie um 11:00 Uhr, beendet sein wird sie voraussichtlich um 17:00 Uhr.

Bewertung von Pflegefehlern

Fachtagung am 27. September 2014 im Schlosshotel Wilhelmshöhe, Kassel.

Auf Anregung einiger Kollegen widmen wir die Fachtagung der gutachterlichen Bewertung von Pflegefehlern. Frau Dr. jur. Anette Oberhauser verfügt als Rechtsanwältin über eingehende Kenntnisse der Probleme, denen sich Sachverständige in diesem Zusammenhang stellen müssen. Sie wird sich das Thema in einem Referat behandeln, dem sie einleitend folgendes voranschickt:

Pflegefehler zu begutachten ist eine hochkomplexe Aufgabe. Oftmals gibt es mehrere Beteiligte, die in unterschiedlichen Graden und Verschuldensformen zu den Ereignissen und ihren Folgen beigetragen haben. Zumeist überlässt es ein Sachverständiger vollständig dem Gericht, prozentual zu gewichten und abzuwägen, wer nun wie viel Schuld hat und ob sich die Ereignisse überstürzt und gegenseitig überholt haben. Dies ist zwar grundsätzlich richtig, da der Sachverständige juristisch Beurteilungen nicht vorgreifen soll. Dennoch schätzen Richter einigermaßen klare Hinweise auf Haftungsquoten, Wahrscheinlichkeiten und Grade der Nachlässigkeit. Dies gelingt auch aufgrund pflegefachlicher Angaben, beispielsweise dazu, ob ein Schaden hätte vermieden werden können und durch welche Maßnahmen. Das Seminar zeigt Methoden auf, wie man als Pflegesachverständiger die eigenen Schätzparameter – denn um eine Einschätzung handelt es sich – offen legen kann und wie solche Quoten von der Rechtsprechung behandelt werden. Wie immer werden wir an Beispielen arbeiten.

Die Tagung am wird um 11:00 Uhr beginnen und voraussichtlich um 17:00 Uhr beendet sein.

Anmeldeschluss ist der 22. August 2014, wir würden uns freuen, Sie in Kassel begrüßen zu dürfen.

Sachverständigengutachten aus sozialrichterlicher Perspektive

Einladung zur Fachtagung im Schlosshotel Wilhelmshöhe in Kassel am 27. April 2013.
Im ersten Teil der Tagung widmet sich Frau Carina Gmati dem Sachverständigenbeweis, sie ist Richterin am Sozialgericht Regensburg und zur Zeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundessozialgericht tätig. Im Anschluss an ihren Vortrag beantwortet sie Fragen der Teilnehmer.
Nach der Mittagspause geht es weiter mit dem zweiten Teil, einer Diskussionsrunde zur Begutachtungspraxis, an der die Richterin ebenfalls teilnehmen wird. Geplant sind bisher folgende Themen:

  • Kinderbegutachtung nach aktueller Rechtsprechung,
  • § 123 des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes,
  • Soll- versus Ist-Pflege,
  • Bewertung von Prophylaxen,
  • Pflegeerschwernisse, die in den BRi nicht genannt sind.

Die Tagung beginnt um 11:00 Uhr und wird etwa um 17:00 Uhr beendet sein. Es wäre schön, Sie in Kassel begrüßen zu dürfen.
Fragen, die Sie unserer Referentin stellen möchten oder weitere Themen, die in der Diskussion behandelt werden sollten, bitte ich, per E-Mail einzureichen.

Anmeldeschluss ist der 10. März 2013.