Fachtagung 22. April 2017 – Möglichkeiten im Gutachten Verläufe darzustellen und zu berücksichtigen

Pflegebegutachtung bedeutet neben dem hinreichenden Umgang mit Akteninhalten und Assessment und Formularen auch die Darstellung ursächlicher Zusammenhänge und zeitlicher Abläufe. Auftraggeber für pflegerische Gutachten und fachliche Stellungnahmen legen neben der gutachterlicher Einschätzung an sich auch Wert darauf, Zeitpunkte, Stichtage oder Zeitfenster definieren zu können. Von solchen zusätzlichen Informationen werden oft vergleichsweise Lösungen oder außergerichtliche Streitbeilegung abhängig gemacht. Auch beklagen Pflegebedürftige und deren Angehörige immer wieder, dass sich ein gesamtes Gutachten nur auf eine Momentaufnahme stütze, die nicht den wahren Zustand des Pflegebedürftigen abbilde. Dem kann begegnet werden, in dem Zeitabläufe und sonstige Änderungen im  Gesundheitszustand so deutlich gemacht werden können, dass Tagesform, Schwankungen im Zustand und andere Zeitabläufe dargestellt werden. Die Arbeit an Zeitabläufe und ihre methodische Aufbereitung ist auftragsübergreifend und betrifft sowohl haftungsrechtliche Fragestellungen als die Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Ganz besonders seit Einführung des NBA wird die Arbeit an Zeitabläufe wichtig, da die neuen Begutachtungsinstrumente stark fähigkeitenbezogen und damit auch stichtagsbezogen sind.

Die Fachtagung zeigt anhand von Übungsfällen einige wichtige sprachliche und grafische Methode auf, die Pflegebegutachtung zu ergänzen.

Referentin ist Rechtsanwältin, Frau Dr. Oberhauser

Die Fachtagung wird am 22. April 2017 im Schosshotel Wilhelmshöhe in Kassel stattfinden,

beginnen soll sie um 11:00 Uhr, beendet sein wird sie voraussichtlich um 17:00 Uhr.

Anmelden können Sie sich mit diesem PDF, dass Sie bitte ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben und uns spätestens bis zum 06. März an 040/555 83008 faxen oder per Post zusenden.

Wir würden uns freuen Sie wieder begrüßen zu dürfen

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Fachtagung 23. September 2016 in Hamburg

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und seine Auswirkungen

Die Tagung wendet sich an Richterinnen und Richter, die mit dem Pflegeversicherungsgesetz und der Sozialhilfe befasst sind. Mit dem zweiten Pflegeverstärkungsgesetz wird die bisherige Feststellung der Pflegebedürftigkeit ab dem 1. Januar 2017 durch das Neue Begutachtungsassessment (NBA) ersetzt, das in den vergangenen Jahren entwickelt wurde, um alle pflegerelevanten körperlichen, psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit zu berücksichtigen.

Wir möchten im Rahmen der Veranstaltung einen Einblick in den Paradigmen-Wechsel vermitteln, der mit der Umstellung von zeitlicher Erfassung des Hilfebedarfs auf die Bewertung der Beeinträchtigung der Selbständigkeit und Fähigkeit einhergeht. Ausgehend von den Änderungen des SGB XI durch das Pflegestärkungsgesetz II sowie der Begutachtungsrichtlinie 2016, werden wir die einzelnen Module des NBA, die Bewertungssystematik und die Pflegegrade behandeln, der geplante Ablauf der Fachtagung ist unten dargestellt.

Die Fachtagung soll am 23. September 2016 im Hotel Engel in Hamburg stattfinden. Beginnen wird sie um 11:00 Uhr, um 17:00 Uhr wird sie voraussichtlich beendet sein.

Referentin: Maria Penzlien, Dipl.-Pflegewirtin, zertifizierte Pflegesachverständige

Anmelden können Sie sich mit diesem PDF, dass Sie bitte ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben und uns spätestens bis zum 15. Juli an 040/555 83008 faxen oder per Post zusenden.

Ablauf der Fachtagung

Teil 1: Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff – ein Paradigmenwechsel

Teil 2: Das Neue Begutachtungs – Assessment

  • Vorstellung der Module anhand eines Fallbeispiels
  1. Modul 1: Mobilität
  2. Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Modul 4: Selbstversorgung
  5. Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
  7. Modul 7: Außerhäusliche Aktivitäten
  8. Modul 8: Hauswirtschaft
  • Das Bewertungssystem der einzelnen Module
  • Schwellenwerte der Pflegegrade

Teil 3: Änderungen bei den Leistungen

  • Für ambulante Dienste oder für stationäre Einrichtungen
  • Entlastungen für Pflegepersonen

Teil 4: Überleitungs- und Übergangsrecht zu den Pflegegraden

Fachtagung am 16.4.2016

Fachtagung am 16.4.2016

Das Neue Begutachtungs-Assessment (NBA) und das Begutachtungsmanual

Das Pflegestärkungsgesetz II mit den Definitionen der §§ 14 und 15 SGB XI tritt zum 1.1.2016 in Kraft. Das enthaltene theoretische Konzept (NBA) ist in sich stimmig und nach mehreren Modellprojekten und Studien in der Fachwelt inzwischen auch weitgehend anerkannt. Verbindlich für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit wird das NBA ab dem 1.1.2017.

Sollten Sie an vorangegangenen Fachtagungen des ISP teilgenommen haben, sind Ihnen die Beurteilungskriterien der Aktivitäten und Lebensbereiche in den einzelnen Modulen des NBA bereits bekannt. Die Einschätzungen, die wir als Sachverständige treffen, dienen der Formulierung gerichtsfester Befunde, die ausreichend präzise sind und die gleichzeitig den einheitlichen Kriterien des Begutachtungsmanuals gerecht werden. Von großer Bedeutung ist die Auswahl von Funktionstest und Assessments, die eine zuverlässige Beurteilung einzelner Bereiche ermöglichen.

Mit dieser Problematik habe ich mich in den letzten Monaten beschäftigt, meine Erkenntnisse möchte ich Ihnen am 16.4.2016 vortragen. Für die Fachtagung habe ich folgenden Ablauf vorgesehen:

  • Einführung in Bewertungsystematik das NBA
  • Eine ausführliche und praxisnahe Auseinandersetzung mit den Kriterien des Begutachtungsmanuals (für Erwachsene)
  • Funktionstest und Assessments zur Beweisführung
  • Ermittlung von Risiken und Präventionsbedarf

Die Fachtagung wird am 16. April 2916 im Schosshotel Wilhelmshöhe in Kassel stattfinden, beginnen soll sie um 11:00 Uhr, beendet sein wird sie voraussichtlich um 17:00 Uhr.

Fachtagung am 18.4.2015 in Kassel

Aufbauend auf das Modellprojekt und die Vorarbeiten des Beirats aus dem Jahre 2009 hatte der Expertenbeirat seit März 2012 Empfehlungen zur Begutachtung und Bewertung erarbeitet, die im Juni 2013 im Bericht zur Ausgestaltung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs veröffentlicht wurden. Seit April 2014 laufen zwei vom Bundesgesundheitsminister in Auftrag gegebene Studien, die eine zur Anwendbarkeit des NBA in der Praxis, die andere zur Erfassung des Versorgungsaufwandes für die Neudefinition der Leistungssätze
Als Gutachterin beobachte ich die Entwicklung natürlich mit großem Interesse. Da ich auch im Kollegenkreis immer wieder den Wunsch nach qualifizierten Informationen zum aktuellen Stand gehört habe, möchte ich die nächste Fachtagung des ISP-Hamburg diesem Thema widmen.
Im ersten Teil werde ich die einzelnen Module und das Bewertungssystem erläutern.
Der zweite Teil betrifft die Änderungen am Begutachtungsassessment, im Einzelnen:

  • Die Bewertungssystematik einschließlich der Module 7 und 8,
  • das modifizierte Begutachtungsmanual,
  • die Bedarfskonstellationen Pflegegrad 5,
  • die Kinderbegutachtung,
  • die Rehabilitationsabklärung,
  • die Einschätzung bei Behinderten.

Im dritten Teil befasse ich mich mit den Empfehlungen des Beirates

  • zu Schnittstellen zu anderen Sozialleistungssystemen,
  • zum Leistungserbringerrecht,
  • zur Gestaltung des Systemübergangs
  • und zur Dauer des Bestandsschutzes.

Die Tagung findet am Samstag, den 18. April 2015 im Schlosshotel Bad Wilhelmshöhe in Kassel statt, sie beginnt um 11:00 Uhr und wird voraussichtlich um 17:00 Uhr beendet sein. Es wäre schön, Sie in Kassel begrüßen zu dürfen.
Bitte lassen Sie es uns Ihre Anmeldung zum 6. März zukommen.

Bewertung von Pflegefehlern

Fachtagung am 27. September 2014 im Schlosshotel Wilhelmshöhe, Kassel.

Auf Anregung einiger Kollegen widmen wir die Fachtagung der gutachterlichen Bewertung von Pflegefehlern. Frau Dr. jur. Anette Oberhauser verfügt als Rechtsanwältin über eingehende Kenntnisse der Probleme, denen sich Sachverständige in diesem Zusammenhang stellen müssen. Sie wird sich das Thema in einem Referat behandeln, dem sie einleitend folgendes voranschickt:

Pflegefehler zu begutachten ist eine hochkomplexe Aufgabe. Oftmals gibt es mehrere Beteiligte, die in unterschiedlichen Graden und Verschuldensformen zu den Ereignissen und ihren Folgen beigetragen haben. Zumeist überlässt es ein Sachverständiger vollständig dem Gericht, prozentual zu gewichten und abzuwägen, wer nun wie viel Schuld hat und ob sich die Ereignisse überstürzt und gegenseitig überholt haben. Dies ist zwar grundsätzlich richtig, da der Sachverständige juristisch Beurteilungen nicht vorgreifen soll. Dennoch schätzen Richter einigermaßen klare Hinweise auf Haftungsquoten, Wahrscheinlichkeiten und Grade der Nachlässigkeit. Dies gelingt auch aufgrund pflegefachlicher Angaben, beispielsweise dazu, ob ein Schaden hätte vermieden werden können und durch welche Maßnahmen. Das Seminar zeigt Methoden auf, wie man als Pflegesachverständiger die eigenen Schätzparameter – denn um eine Einschätzung handelt es sich – offen legen kann und wie solche Quoten von der Rechtsprechung behandelt werden. Wie immer werden wir an Beispielen arbeiten.

Die Tagung am wird um 11:00 Uhr beginnen und voraussichtlich um 17:00 Uhr beendet sein.

Anmeldeschluss ist der 22. August 2014, wir würden uns freuen, Sie in Kassel begrüßen zu dürfen.

Die Rolle von Gerichtsurteilen im Sachverständigengutachten

Obwohl deutsche Gerichte nicht an vorausgegangene Urteile anderer Gerichte gebunden sind, tangieren die Entscheidungen oberer Gerichte die Begutachtung z.B. bei der Bemessung des zeitlichen und sachlichen Umfangs der Pflege oder bei der Beurteilung zurückliegender Zeiträume.
Sachverständige sollten die Bedeutung entsprechender Urteile beurteilen können und wissen, in welcher Form sie im Gutachten zu berücksichtigen sind.
Frau Carina Gmati, Richterin am Sozialgericht Regensburg, widmet sich diesem Themenfeldes im Rahmen unserer Fachtagung, sowohl zu allgemeinen Fragen als auch an beispielhaften aktuellen Urteilen.
Auf mehrfach geäußerten Wunsch hat sich Richterin Gmati bereit erklärt, das Justizvergütungs und Entschädigungsgesetz und im Besonderen die seit dem 1.8.2013 gültigen Änderungen zu erläutern.
Die Fachtagung wird am Samstag, den 15. März 2014, im Schloßhotel Bad Wilhelmshöhe in Kassel stattfinden und um 11:00 Uhr beginnen.
Im ersten Teil geht es um folgende Themen:

  • Urteile im Zivil, Straf- und Sozialrechtsprozess,
  • Form und Inhalt eines Urteils,
  • Zugang zu Kern-Informationen,
  • In welcher Form sind Urteile im Gutachten einzubinden?
  • Richterliche Bewertung von vorangegangenen Urteilen.

Im zweiten Teil nach der Mittagspause wird Richterin Gmati zwei Urteile in relevanten Fällen erläutern.

  • Versorgung mit einem elektrischen Rollstuhl mit Aufstehfunktion
  • Kostenübernahme Assistenz-Zimmer

Danach wird sie sich dem JVEG widmen, sie wird ausführen, was sich seit dem 1.8.2013 geändert hat und uns im Anschluss für Fragen zur Verfügung stehen.
Voraussichtlich wird die Fachtagung um 17:00 Uhr Uhr beendet sein.
Wir würden uns freuen, Sie am 15. März in Kassel begüßen zu können.
Maria Penzlien

Assessments bei der Pflegebegutachtung

lautet das Thema der nächsten Fachtagung, die am 12. Oktober 2013  im Schlosshotel Wilhelmshöhe in Kassel stattfinden wird.
Im Rahmen der Begutachtung setzen wir Assessments ein, um latente Pflegephänomene wie z.B. Schmerz und kognitive Fähigkeiten oder auch wahrnehmbare wie die Beweglichkeit oder bestehende Risiken einschätzen und analytisch bewerten zu können. Wir können aus einer Vielzahl von Verfahren wählen, wir entscheiden uns für eines der Eingeführten oder für eins, das wir im speziellen Fall für geeignet halten. Es stellt sich die Frage, was wissen wir eigentlich über die Güte der benutzten Instrumente?
Den ersten Teil der Fachtagung möchte ich der Auswahl geeigneter Assessments und der Bewertung der Messmethode widmen. Im zweiten Teil stelle ich Ihnen vier Assessments aus verschiedenen Bereichen vor, dabei werde ich die entsprechenden Module der Neuen Begutachtungsrichtlinie berücksichtigen.
Teil 1: Pflegebezogenen Assessments

  • Klassische Testtheorie – Trias der Gütekriterien
  • Anwendungsbezogene Gütekriterien

Teil 2: Vier Assessments

  • Mobilität: Berg-Balance-Skala
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: FDDT (Früherkennung von Demenzen und Depressionsabgrenzung)
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Cohen-Mansfield-Skala
  • Selbstversorgung: Fähigkeiten bei der Grundpflege (aus dem Begutachtungsmanual der NBA)

Ich würde mich freuen, Sie in Kassel begrüßen zu dürfen, Anmeldeschluss für diese Tagung ist der 9. September 2013.
Maria Penzlien

Pflegebedürftigkeit bei Kindern mit Diabetes I

Im Rahmen der Fachtagung werden die Auswirkungen aktueller therapeutischer Erkenntnisse auf den Hilfebedarf in der Grundpflege dargestellt.
Erster Teil:

  • Insuline: Aufbau, Wirkdauer, pharmakodynamische Effekte und Besonderheiten
  • Moderne Insulinpumpentherapie – Bolusgaben
  • Testverfahren: HbA1c- und Fruktosamin-Werte
  • Neue Verfahren zur Blutzuckerselbstkontrolle
  • Umrechnungstabellen, Perzentil-Tabellen für den BMI
  • Rechtsprechung

Zweiter Teil:

  • Fallgeschichte
  • Wie wirken hypo/hyperglykämische Entgleisungen auf den Hilfebedarf? Abzugszeiten: Pauschalierung oder Interpolation?
  • Standpunkte: Betroffene Pflegepersonen, MDK, Sachverständige

Dozentin: Maria Penzlien
Die Tagung findet am 17.November 2012 im Schlosshotel Bad Wilhelmshöhe in Kassel statt, sie beginnt um 11:00 Uhr und wird voraussichtliches um 17:00 Uhr beendet sein.
Anmelden können Sie sich bis zum 22. September.